Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen

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Ab dem 01.01.2025 müssen
die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden
beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden

 

Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Zuständigkeiten für die Einreichung von Bauanträgen und abgrabungsrechtlichen Verfahren im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Bis zu diesem Datum müssen Bauanträge noch bei den jeweiligen Gemeinden eingereicht werden, ab dem Stichtag jedoch direkt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.

 

Neue Möglichkeit der digitalen Einreichung: Ab dem 1. Januar 2025 wird es zudem die Möglichkeit geben, Bauanträge und Unterlagen digital über die Website des Landratsamtes einzureichen. Die entsprechenden Links zur Online-Einreichung werden dort ab dem Stichtag veröffentlicht. Damit wird ein digitaler Weg zur Antragstellung angeboten, was den Prozess effizienter und schneller gestalten soll.

 

Papieranträge bleiben weiterhin möglich: Trotz der neuen digitalen Option bleibt es möglich, die Anträge und Unterlagen weiterhin in Papierform einzureichen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Bauanträge und bauordnungsrechtlichen Verfahren ab dem 01.01.2025 nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden müssen. Die Gemeinde wird dann über den Antrag informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

E-Mail-Einreichung nicht zulässig: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass digitale Einreichungen per E-Mail (z.B. als PDF) nicht als gültige Antragstellung anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Anträge und Unterlagen entweder über die vorgesehene Online-Plattform oder in Papierform eingereicht werden müssen.

 

Ausnahmen für bestimmte Verfahren: Für Verfahren, bei denen die endgültige Entscheidung weiterhin von der örtlich zuständigen Kommune getroffen wird, bleibt die Antragstellung in Papierform und direkt bei der Gemeinde bestehen. Dies betrifft vor allem:

  • Bauanträge und Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften
  • Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen oder ähnlichem

Vereinfachung der Einreichung: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch eine Ausfertigung der Unterlagen eingereicht werden muss, anstatt wie bisher drei Kopien. 

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten: Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) werden auf der Website des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zur Verfügung gestellt. Bei Unsicherheiten oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an das Landratsamt wenden. Dafür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Zusammengefasst: Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragstellung für die meisten Bauanträge beim Landratsamt und nicht mehr bei der Gemeinde. Die digitale Einreichung wird möglich, jedoch sind E-Mail-Einreichungen nicht zulässig. Bei bestimmten Verfahren bleibt die Papierform bei den Gemeinden weiterhin bestehen.