Straßenverkehr
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Arbeitstagen, bei schwierigen Maßnahmen mindestens 14 Arbeitstagen, per E-Mail eingehen.
Hinweis: Beim Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Baugerüsten, Bauschuttcontainern, Baukränen usw. ist zusätzlich ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu § 32 StVO zu beantragen.
Anträge auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs.6 StVO
dürfen ausschließlich nur Unternehmer-Bauunternehmer stellen.
Bei Veranstaltungen (Umzügen) zu § 29 Abs.2 StVO ist zu beachten:
Der Veranstalter hat folgende Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde min. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen:
1. Den Antrag mit Skizze (4-fach) und Zahlungsnachweis der Veranstalter-
haftpflichtversicherung (Antrag + Kontoauszug der Zahlung, Quittung)
2. Veranstaltererklärung zu § 29 Abs.2 StVO
3. Bestätigung der Versicherung zu § 29 Abs.2 StVO (von der Versicherung
ausgefüllt und unterschrieben !
4. Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung ist frühzeitig (mindestens 14
Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung) vollständig ausgefüllt
und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Karlskron einzureichen.
Bei Fehlen der vollständigen Unterlagen kann keine Bearbeitung erfolgen !
Das Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 und 13 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen und stimme der Gemeinde Karlskron zur Weitergabe meiner persönlichen Daten zu.
https://www.karlskron.de/index.php?id=0,226