Neue Bauantragsformulare - ab 01.01.2019 verbindlich einzureichen
Vollzug der Bauvorlagenverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 22. August 2018, Az. 24-4101-2-1
– Bauantrag und Abgrabungsantrag
- Antrag auf Vorbescheid
- Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Beseitigungsanzeige
Seit 1.10.2018 gilt ein neues Formular für den Bauantrag, dieses ist nach einer Übergangszeit ab 01.01.2019 verbindlich bei der
Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.
Hinweis:
Werden noch alte Vordrucke verwendet, sind diese gegen neue
Vordrucke auszutauschen.
Die Bearbeitung des Bauantrages verzögert sich, bis das neue Formblatt nachgereicht wurde.