Bauwesen

Bauanträge zur Behandlung im Gemeinderat

Bauanträge sind generell spätestens 2 Wochen vor der Sitzung zur Bearbeitung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Nur Bauanträge die auf der Sitzungsladung stehen, werden im Gemeinderat behandelt (Sitzungsladungstermin ist der Mittwoch vor der Sitzung)!

Vollzug der Bauvorlagenverordnung – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. Januar 2021, 

  • Bauantrag und Abgrabungsantrag
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Beseitigungsanzeige
  • Baubeschreibung

Seit 01.02.2021 gelten neue Formulare für das Bauantragsverfahren, diese sind nach einer Übergangszeit ab 01.03.2021 verbindlich bei der Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.

Hinweis:

Werden noch alte Vordrucke verwendet, sind diese gegen neue Vordrucke auszutauschen.

Die Bearbeitung des Bauantrages verzögert sich, bis das neue Formblatt nachgereicht wurde.

Straßenverkehr

Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Arbeits­tagen, bei schwierigen Maßnahmen mindestens 14 Arbeitstagen, per E-Mail eingehen.

 

Hinweis: Beim Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Baugerüsten, Bauschuttcontainern, Baukränen usw. ist zusätzlich ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu § 32 StVO zu beantragen.

 

Anträge auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs.6  StVO dürfen ausschließlich nur Unternehmer/Bauunternehmer stellen.

 

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen (Umzügen) zu § 29 Abs.2 StVO ist zu beachten:

Der Veranstalter hat folgende Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde min. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen:

 

  1. Den Antrag mit Skizze (4-fach) und Zahlungsnachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung (Antrag + Kontoauszug der Zahlung, Quittung)
  2. Veranstaltererklärung zu § 29 Abs.2 StVO
  3. Bestätigung der Versicherung zu § 29 Abs.2 StVO (von der Versicherung ausgefüllt und unterschrieben !
  4. Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung ist frühzeitig (mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung) vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Karlskron einzureichen.  

Bei Fehlen der vollständigen Unterlagen kann keine Bearbeitung erfolgen !

 

Das Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 und 13 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen und stimme der Gemeinde Karlskron zur Weitergabe meiner persönlichen Daten zu.

Technische Möglichkeiten der Versickerung von Regenwasser

Anfallendes Niederschlags- oder Grundwasser muss auf dem privaten Grundstück versickert werden.  Eine Entwässerung/Ableitung auf die Öffentliche Straße ist verboten. (Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayStrWG)

 

Wird Grundwasser abgepumpt (abgesenkt) ist vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt zu beantragen; gleiches gilt wenn Grundwasser in ein öffentliches Gewässer eingeleitet wird. ( § 7 Wasserhaushaltsgesetz WHG)

 

Beachten Sie auch bitte, dass bei der Planung auf einen ausreichenden Abstand zu  Gebäuden zu achten ist, um einen erhöhten Wasserandrang gegen die Kellerwände zu vermeiden. Üblicherweis sollte der Rand der Versickerungsanlage min. die1,5-fache Baugrubentiefe vom Gebäude entfernt sein. und außerdem 50 cm außerhalb des tatsächlichen Aushubsbereichs errichtet werden. Achten Sie auch darauf, dass kein Regenwasser z. B. in Lichtschächte von Kellerfenstern oder sonstigen Kelleröffnungen Ihres Hauses gelangt.

 

Weitere Informationen erteilen das

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Die beste und wirtschaftlichste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Diesen Grundsatz gilt es konsequent zu verfolgen, wenn wir die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes ernstnehmen. Dabei liegt ein besonders hohes Einspar­potential im Gebäudebereich. Hier lassen sich Verbrauch und Kosten deutlich senken: Ein
Großteil der Gebäude in Bayern stammt aus den 1960/70er Jahren und ist unter Energiegesichtspunkten ineffizient und modernisierungsbedürftig. In modernen Gebäuden lässt sich die Heizenergie dagegen um bis zu 90 Prozent reduzieren. Heizungsanlagen etwa sind zu 70 Prozent technologisch veraltet und ihre entsprechend hohen CO2-Emissionen unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes kaum vertretbar.

Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner:
„Mit dem 10.000-Häuser-Programm unterstützen wir
Bayerns Bürgerinnen und Bürger auf ihrem individuellen Weg zum sparsamen, energieeffizienten und komfortablen Haus. Nutzen Sie dieses Angebot und sichern Sie sich den EnergieBonusBayern! Bauen Sie mit und werden Sie zum direkten Akteur in der Energiewende!“

 Die Bayerische Staatsregierung will Bürgerinnen und Bürger im Freistaat dabei unterstützen, diese Einsparpotenziale zu heben – zum Nutzen des Verbrauchers, des Klimaschutzes und für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem 10.000-Häuser-Programm für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser hat sie ein neuartiges Förderinstrument geschaffen:
          den EnergieBonusBayern.

Es ist mit den vorhandenen Förderprogrammen der Bundesregierung abgestimmt und ergänzt diese sinnvoll. Als on-top-Programm erweitert es die bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und verdoppelt die Förderung im günstigsten Fall. Der Freistaat Bayern plant, für das 10.000-Häuser-Programm Finanzmittel in Höhe von 90  Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung zu stellen.

 Das 10.000-Häuser-Programm umfasst zwei eigenständige Programmteile:

 

  1. Das EnergieSystemHaus

 Beim EnergieSystemHaus wird eine umfassende energetische Sanierung oder ein anspruchsvoller Neubau gefördert, wenn das Haus damit definierte energetische Effizienzstandards einhält und neueste Heiz-/Speicher-Systeme eingebaut werden.

 Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung innovativer Heiz-/Speicher-Techniken wie Wärmepumpen, KWK-Anlagen, PV-Speichersysteme, Solar-Wärme-Anlagen oder innovativer Holzheizungen in Kombination mit Wärme- oder elektrischen Energiespeichern und einem modernen Energiemanagementsystem. Ziel ist es, intelligente Lösungen zu schaffen, die das Energiesystem als Ganzes berücksichtigen. Denn das Haus der Zukunft soll die Energieinfrastruktur bei Bedarf entlasten helfen, indem etwa erneuerbare Energien gezielt dann genutzt werden, wenn sie im Übermaß vorhanden sind.

 Die Zuschüsse des Freistaates betragen beim

 

  • TechnikBonus: 9.000 Euro für innovative Heiz-/Speicher-Systeme
    (pro Wohngebäude) und

  • EnergieeffizienzBonus: optional bis zu 9.000 Euro für das Erreichen bestimmter Energieeffizienzstandards
    (pro Wohneinheit).

 Der gesamte Zuschuss kann sich also bei ambitionierten Vorhaben auf bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit summieren. Beim EnergieSystemHaus wird die zeitgleiche Inanspruchnahme der Bundesförderung als KfW-Effizienzhaus vorausgesetzt.

 Bis 2018 sollen 10.000 energieeffiziente und
intelligente Häuser entstehen.

 

 2. Der Heizungstausch

 Nicht jeder kann oder will eine umfassende energetische Modernisierung seines Hauses durch­führen. Der Programmteil Heizungstausch richtet sich deshalb an Hauseigentümer, die sich auf den vorgezogenen Austausch ihrer Heizung konzentrieren. Wer seinen zwischen 25 und 30 Jahre alten Heizkessel durch eine neue Heizanlage ersetzt, erhält einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro. Bei Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung steigt der Zuschuss um 500 Euro. Ist die Solaranlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung ausgelegt, können weitere 500 Euro ausgezahlt werden, so dass sich die Gesamtfördersumme auf bis zu 2.000 Euro addiert.

 Der Hauseigentümer kann auch hier frei entscheiden, welche neue Technik er einsetzt –
einen modernen Gas-/Öl-Brennwertkessel, einen Biomassekessel oder eine KWK-Anlage.

 Der Heizungstausch kann mit einer eventuellen Förderung des Bundes kombiniert werden, die aber nicht Voraussetzung ist. Insgesamt soll so in den Jahren 2015 bis 2018 der Austausch von bis zu 25.000 Heizkesseln gefördert werden. 4.000 Förderanträge werden noch in diesem Jahr, beginnend mit dem 15. September, entgegengenommen, weitere 5.000 im folgenden Jahr und jeweils 8.000 in den Jahren 2017 und 2018. Anträge für die Jahre ab 2016 können jeweils ab Anfang Februar gestellt werden.

 Antragsverfahren

 Anträge für beide Programmteile können ab sofort elektronisch über die Internetplattform www.EnergieBonus.Bayern gestellt werden. Dort stehen auch detaillierte Informationen zum Förderprogramm bereit. Antragsteller erhalten jeweils eine Rückbestätigung per E-Mail, müssen aber aus rechtlichen Gründen binnen einer Frist von einem Monat beim Heizungstausch und von zwei Monaten beim EnergieSystemHaus einen unterschriebenen Förderantrag per Post einreichen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: