Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Karlskron vom 09.01.2024
Die Grabnutzungsgebühren betragen jährlich bei einem
| Einzelgrab neuer Friedhof Karlskron | 95,00 € |
| Einzelgrab übrige Friedhöfe (Tieferlegungsmöglichkeit) | 104,00 € |
| Familiengrab neuer Friedhof Karlskron | 110,00 € |
| Familiengrab übrige Friedhöfe (Tieferlegungsmöglichkeit) | 124,00 € |
| Urnennische | 99,00 € |
| Urnengrab | 83,00 € |
| Baumgrab | 83,00 € |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr | 79,00 € |
| Grabstätte für ungeborenes Leben | 74,00 € |
Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhäuser beträgt 183,00 €.
Wichtiger Hinweis:
Die Beerdigungen in den drei gemeindlichen Friedhöfen führen die Bestattungsinstitute „Wolfgang Männer“ und „Joachim Männer“ durch.
Für alle weiteren Dienstlungen sind die Bestattungsinstitute frei wählbar.
Herr Seidel
- Zimmer: 02
- 08450/930-116
- seidel@karlskron.de