Friedhöfe

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Karlskron vom 09.01.2024

Die Grabnutzungsgebühren betragen jährlich bei einem

 

Einzelgrab neuer Friedhof Karlskron

95,00 €

Einzelgrab übrige Friedhöfe (Tieferlegungsmöglichkeit)104,00 €
Familiengrab neuer Friedhof Karlskron 110,00 €
Familiengrab übrige Friedhöfe (Tieferlegungsmöglichkeit)124,00 €
Urnennische99,00 €
Urnengrab   83,00 €
Baumgrab83,00 €
Kindergrab für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr79,00 €
Grabstätte für ungeborenes Leben74,00 €

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhäuser beträgt 183,00 €.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Beerdigungen in den drei gemeindlichen Friedhöfen führen die Bestattungsinstitute „Wolfgang Männer“ und „Joachim Männer“ durch.

Für alle weiteren Dienstlungen sind die Bestattungsinstitute frei wählbar.

Herr Seidel

Friedhöfe in Neumarkt

Friedhof Adelshausen

Schloßstraße 10 85123 Karlskron

Friedhof Karlskron

Kirchstraße 2 85123 Karlskron

Friedhof Pobenhausen

Kalvarienbergstraße 7 85123 Karlskron

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